Privatversicherten möchte ich empfehlen, vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit ihrer Krankenversicherung zu klären, welche Kosten bei einer Psychotherapie übernommen werden. Auch zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen und zwischen verschiedenen Versicherungstarifen bestehen deutliche Unterschiede. Bei der Beantragung der Therapie bin ich gerne behilflich.
CHECKLISTE FÜR DIE ABKLÄRUNG MIT DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG:
1. Umfasst mein Krankenversicherungstarif psychotherapeutische Behandlung?
2. Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
3. Wenn ja, kann sie formlos erfolgen oder braucht es ein spezielles Formular?
4. Gibt es eine festgelegte Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja, wie viele Sitzungen jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?
5. Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif?
Die Beihilfe übernimmt in der Regel einen Großteil der Kosten. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen Sie sich nach dem Kostenanteil, der übernommen wird, sowie nach den Antragsmodalitäten. Beihilfefähige Patienten haben die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Praxis direkt aufzusuchen. Ein vorheriger Arztbesuch oder eine Überweisung sind nicht notwendig.
Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten, sofern die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt, z. B. bei Traumatisierungen durch einen Arbeitsunfall, Arbeitswegeunfall oder Ähnlichem. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie als zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend.
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung gestellt.
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ), die Sie im Bereich Informationen & Downloads herunterladen können.