
Behandlungen in meiner Praxis sind derzeit
möglich für Selbstzahler, Privatpatienten, Beihilfeberechtigte,
Berufsgenossenschaftspatienten sowie in Ausnahmefällen Patienten
der gesetzlichen Krankenkassen mit Kostenübernahmezusage.
Mein Honorar richtet sich
nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung
gestellt.
Privatversicherten möchte ich empfehlen,
vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit ihrer Krankenversicherung
zu klären, welche Kosten bei einer Psychotherapie übernommen
werden. (Checkliste) Auch
zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen und zwischen
verschiedenen Versicherungstarifen bestehen deutliche Unterschiede.
Bei der Beantragung der Therapie bin ich gerne behilflich.
Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe.
Verhaltenstherapie gehört neben der tiefenpsychologisch fundierten
Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie zu den von der
Beihilfe anerkannten Therapieverfahren. Beihilfefähige Patienten
haben die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Praxis direkt
aufzusuchen (Erstzugangsrecht). Ein vorheriger Arztbesuch oder eine
Überweisung sind nicht notwendig. Bei Verhaltenstherapie finden
zunächst bis zu fünf diagnostische Sitzungen (probatorische
Sitzungen) statt. In diesen Sitzungen wird geklärt, ob eine verhaltenstherapeutische
Behandlung im Hinblick auf die vom Patienten geschilderten Probleme
sinnvoll, notwendig und Erfolg versprechend ist. Außerdem ist
es für Patient und Therapeut wichtig zu prüfen, ob sich
eine gute, tragfähige und vertrauensvolle therapeutische Beziehung
entwickelt. Soll eine Verhaltenstherapie beantragt werden, ist eine
Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes über den
körperlichen Befund (Konsiliarbericht) erforderlich. Dies ist
sinnvoll, um einerseits eine körperliche Ursache der Probleme
klar ausschließen zu können und andererseits mögliche
körperliche Erkrankungen mit in der Therapie berücksichtigen
zu können. Danach kann die Kostenübernahme für eine
Verhaltenstherapie bei der Beihilfe beantragt werden. Bei der Antragstellung
bin ich meinen Patienten gerne behilflich. Beihilfefähige Patienten
haben zumeist eine zusätzliche private Krankenversicherung
abgeschlossen, um den Anteil der Kosten, der durch die Beihilfe nicht
übernommen wird, zu versichern. Bei einer psychotherapeutischen
Behandlung schließt sich die jeweilige private Krankenversicherung
zumeist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle
an und übernimmt den ihr zukommenden Kostenanteil. Es ist dennoch
immer sinnvoll, in den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung
nachzusehen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten
übernommen werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail
zur Verfügung. Gerne können wir auch ein psychotherapeutisches
Erstgespräch vereinbaren, wenn Sie
neben formalen Fragen bereits ausführlicher über Ihre Probleme
sprechen möchten.